| Frage |
Antwort |
| "Ich bin abgelehnter Asylbewerber und möchte mich in Würzburg beraten lassen. Wer bezahlt mir die Fahrtkosten?" |
Fahrtkosten zum Besuch einer anerkannten Zentralen Rückkehrberatungsstelle sollen von den Sozialämtern übernommen werden. Auf Wunsch verschicken wir schriftliche Terminbestätigungen, mit denen die Fahrtkosten beantragt werden können. |
| "Vor einigen Jahren bin ich mit meiner Familie nach Spanien ausgewandert. Jetzt habe ich meine Arbeit verloren, kein Geld mehr und möchte nach Deutschland zurückkehren. Können Sie mir helfen?" |
Deutsche Auswanderer können sich an die Fachberatungsstelle für Aus- und Weiterwanderung wenden. In Unterfranken ist dies das Rafaels-Werk. Telefon: 0931/386 66 782 |
| "Ich bin Flüchtling und lebe seit einiger Zeit im Pflegeheim. Da ich keine Angehörigen habe, fühle ich mich sehr schlecht. Können Sie mir helfen, trotz meiner Krankheit und Pflegebedürftigkeit in meine Heimat zurückzukehren?" |
Wir versuchen auch besonders hilfsbedürfigen Personen Unterstützung für eine mögliche Rückkehr anzubieten, wenn sie dies wünschen. Das kann z.B. die Organisation einer medizinischen Flugbegleitung, Recherchen über die Behandelbarkeit bei bestimmten Erkrankungen, Recherchen über Medikamenten vor Ort und deren Kosten, Kostenübernahme für Pflege, Unterbringung und den Lebensunterhalt für eine bestimmte Zeit und andere individuelle Hilfen sein. |
| "Nach Ablehnung meines Asylverfahrens bin ich untergetaucht. Jetzt überlege ich mir, ob ich nicht doch in mein Herkunftsland zurückkehren kann. Muß die Ausländerbehörde erfahren, dass ich zu Ihnen in die Beratung komme?" |
Da unsere Beraterinnen bei den Wohlfahrtsverbänden Caritas und Bayerisches Rotes Kreuz arbeiten, unterliegen sie der Schweigepflicht. Wir werden daher Behörden nur dann über Ihren Besuch informieren, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Sonst werden grundsätzlich keine Informationen von uns weitergegeben. |